Neue Coronaschutzverordung ab dem 13. Januar

Die neue Coronaschutzverordnung steht jetzt zur Verfügung und ab dem 13.01 (Donnerstag) gilt die 2G plus Regel für Sport in Innenräumen und 2G für Sport im Freien. Das bedeutet:

Sport in Innenräumen:

  1. An Sportangeboten dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die einen Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  2. Der zusätzliche Test entfällt, wenn:
    a. Die Boosterimpfung (3. Impfung) vorliegt.
    b. Zweifachgeimpfte, die nach der zweiten Impfung an Corona erkrankt sind und dies nachweisen können.
  3. Für Eltern, die an Eltern-Kind Angeboten teilnehmen gilt die 2G Plus Regel.
  4. Schüler ab 16 Jahre dürfen nur mit zweifacher Impfung oder genesen an Sportangeboten teilnehmen. Sie gelten als getestet, wenn sie noch zur Schule gehen (Schülerausweis ist erforderlich)
  5. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten durch die Schultestungen als immunisiert und getestet. Altersnachweis über den Kinderausweis oder Schülerausweis.
  6. Kinder bis zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet. Hier sind keine Nachweise nötig.
  7. Eltern, die ihre Kinder in die Halle bringen oder abholen, benötigen für den Zutritt nur den 2G-Nachweis.

Sport im Freien:

  1. Für Sport im Freien gilt die 2G Regel. Es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Hier wird kein zusätzlicher Test oder eine dritte Impfung benötigt.
  2. Ansonsten gelten die gleichen Regeln für Kinder und Jugendliche, wie beim Sport in Innenräumen.