Die neue Coronaschutzverordnung steht jetzt zur Verfügung und ab dem 13.01 (Donnerstag) gilt die 2G plus Regel für Sport in Innenräumen und 2G für Sport im Freien. Das bedeutet:
Sport in Innenräumen:
- An Sportangeboten dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die einen Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Der zusätzliche Test entfällt, wenn:
a. Die Boosterimpfung (3. Impfung) vorliegt.
b. Zweifachgeimpfte, die nach der zweiten Impfung an Corona erkrankt sind und dies nachweisen können. - Für Eltern, die an Eltern-Kind Angeboten teilnehmen gilt die 2G Plus Regel.
- Schüler ab 16 Jahre dürfen nur mit zweifacher Impfung oder genesen an Sportangeboten teilnehmen. Sie gelten als getestet, wenn sie noch zur Schule gehen (Schülerausweis ist erforderlich)
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten durch die Schultestungen als immunisiert und getestet. Altersnachweis über den Kinderausweis oder Schülerausweis.
- Kinder bis zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet. Hier sind keine Nachweise nötig.
- Eltern, die ihre Kinder in die Halle bringen oder abholen, benötigen für den Zutritt nur den 2G-Nachweis.
Sport im Freien:
- Für Sport im Freien gilt die 2G Regel. Es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Hier wird kein zusätzlicher Test oder eine dritte Impfung benötigt.
- Ansonsten gelten die gleichen Regeln für Kinder und Jugendliche, wie beim Sport in Innenräumen.