Liebe Übungs- und Kursleiter*innen,
wie ihr sicherlich alle in den Veröffentlichungen verfolgt, ist derzeit leider (!!!) ein schnellerer Anstieg der Corona-Inzidenzen zu verzeichnen als im Sommer 2020 – und das trotz steigender Impfquote!
Zurzeit gilt noch die Inzidenzstufe 1, wobei auch Kontaktsport ohne Einschränkungen möglich ist und ein Negativtestnachweis nicht erforderlich ist.
Konsequenterweise haben die steigenden Zahlen aber auch Auswirkungen auf unseren Sport, zumal für den Kreis Gütersloh der 7-Tage-Inzidenzwert jetzt bei etwa 43,3 liegt (laborbestätigte SARS-CoV-2 Fälle). Sollte der Wert acht Tage über 35,1 bleiben, wird der Kreis Gütersloh in die Inzidenzstufe 2 eingestuft. Wenn der Kreis nicht noch einmal einen Tag unter die Inzidenz von 35 fällt, wäre dies am 14.08 der Fall.
- Es ergeben sich folgende Einschränkungen in der Inzidenzstufe 2: (Zusammenfassung)
- !!Für alle Sportangebote gilt: Nachweislich vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Bei der Gruppenobergrenze zählen diese nicht mit und können zusätzlich aufgenommen werden.
- Kontaktsport in der Sporthalle auf 12 Personen + Übungsleitung
- Kontaktsport draußen: Max. 25 getestete Personen
- Kontaktfreier Sport in der Sporthalle: keine Personenbegrenzung, aber eine Testpflicht und Abstand halten.
- Die Rückverfolgung muss wie immer durch die Teilnehmerlisten erfolgen (aktuelle Liste). Diese Vorlage ist um den Bereich GI/GE/GT ergänzt worden
- Oder digital durch unsere FLVW-CheckIn-App. Hier können jetzt auch „Geimpfte und Genesene“ durch die Übungsleitung selber verbucht werden!
- Für Personen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, ist wieder ein offizieller Negativtestnachweis (kein Selbsttest!) notwendig. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Sobald die Sommerferien vorbei sind, werden die Kinder über den Kindergarten und die Schule getestet und brauchen keinen gesonderten Test vorzulegen.
Welche Gruppen zählen jetzt zum Kontaktsport?
Zum Kontaktsport zählen alle Sportarten, bei denen man keinen Abstand halten kann. Dazu zählen Kampfsportarten (Judo/ Aikido), Handball, Volleyball, Trampolin (da Hilfestellung nötig), RSG bei Gruppenübungen/Hilfestellungen, Kunstturnen und alle Kindergruppen. Bis zu einem gewissen Alter kann man bei Kindern nicht wirklich einen Abstand einhalten, besonders bei Spielen ist das sehr schwierig. Es hängt natürlich auch ein wenig von der Gruppe ab. Beim Ballett kann z.B. jedem ein fester Platz zugeordnet werden. Auch bei der RSG könnten Reifen als Fixpunkte helfen, damit die Kids nicht durcheinanderlaufen. Es gibt auch Möglichkeiten für das Vorschul- und Grundschulturnen. Wie praktikabel das ist, könnt aber nur ihr Übungsleiter*innen entscheiden.
Was bedeutet dies für euch?
- Gruppen, die keinen Kontaktsport ausüben (z.B. Gymnastikgruppen) dürfen in der Halle ohne Personenbeschränkungen Sport treiben. Im Prinzip dürften 100 Personen gleichzeitig in einer Halle „sporteln“, wenn entsprechend nach vorne, hinten und zur Seite Abstand gehalten werden kann. Das ist in einer normalen Halle nicht möglich, daher wird man auf ca. 20 bis 25 Personen kommen. Außerdem sind insbesondere bei den Älteren schon viele geimpft und die zählen ebenso wie Genesene nicht mehr bei Personenbeschränkungen. Wichtig! Auf den Abstand muss trotzdem geachtet werden und es ist ein offizieller Negativtestnachweis (nur für nicht vollständig Geimpfte und Genesene) notwendig.
- Gruppen, die nicht mehr als 12 Teilnehmer haben und Kontaktsport ausüben, haben auch keine Probleme. Hier muss nur drauf geachtet werden, dass die Personen getestet sind (offizieller Test und kein Selbsttest). Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgezählt.
- Gruppen, die mehr als 12 Teilnehmer haben, haben die Möglichkeit nach draußen auszuweichen. Draußen dürfen 25 getestete Personen Sport machen. Die Plätze müssten allerdings gebucht werden, also müsst ihr euch im Büro mit euren Wünschen zeitnah melden.
Wenn ihr ausreichend Trainer habt, ist es auch möglich eure Gruppe aufzuteilen und mit 25 Kindern raus zu gehen und mit dem Rest in der Halle zu trainieren. Falls dies für euch nicht in Frage kommt, dann müsst ihr Gruppen bilden, die im 14 tägigen Wechsel kommen. Oder wenn zwei Trainingstage zur Verfügung stehen, jeder Tn nur an einem, damit jeder zu seinem Recht kommt.
4. Bei Eltern-Kind- Gruppen werden Eltern und Kinder als eine Person gerechnet, weil sie aus einem Haushalt kommen. Somit dürfen 12 Paare an der Stunde teilnehmen. Kinder unter 6 Jahre brauchen nicht getestet bzw. immunisiert zu sein, aber die Eltern. Auch bei diesen Gruppen gibt es die Möglichkeit, dass man entweder die Einheit nach draußen verlegt oder die Teilnehmer im 14-tägigen Wechsel kommen lässt.
5. Gruppen, die im Schulzentrum in einer Doppelhalle mit einer zweiten Gruppe trainieren, können dies auch weiter tun. Allerdings muss eine räumliche Abtrennung durch den runtergelassenen Vorhang gegeben sein.
Damit ihr wirklich allen euren Teilnehmern ein Trainingsangebot machen könnt, ist es auch möglich zusätzliche Einheiten am Wochenende in den Grundschulhallen zu bekommen. Wir hoffen, dass euch dieses Angebot die Planungen vereinfacht.
Besonders von den Übungsleitern*innen die ihr Training durch die nächste Inzidenzstufe 2 verändern müssen, benötigt das Büro eine kurze Info, wie das Training ablaufen soll. Dies ist nötig, um eventuelle Anträge für die Nutzung von Sportplätzen vornehmen zu können oder auch bei Anfragen eine Auskunft geben zu können.
- Achtung: Beim Hallenwechsel auch den elektronischen Schlüssel aktualisieren lassen!
Damit ihr für die zu erwartende neue Einstufung vorbereitet seid, fragt in euren Gruppen schon einmal im Vorfeld ab, wer eine Impfung oder eine Genesung vorweisen kann. Dann lässt es sich besser und einfacher planen. Beim Training müsst ihr euch die vorhandenen Impfausweise/Impfbescheinigungen oder die ärztliche Bescheinigung über eine Genesung einmal zeigen lassen und sie in die Teilnehmerlisten bzw.in die FLVW-CheckIn-App eintragen.
Zum Schluss noch folgende Zusatzfragen an euch:
- Dürfen wir eure Telefonnummer an Sportinteressierte weiter geben, um zusätzliche Informationen von euch einzuholen? Wenn nicht, meldet euch bitte im Büro, ansonsten gehen wir von eurem Einverständnis aus.
- Erlaubt ihr Interessierten, die nur schnuppern möchten, unter den geltenden Coronaregeln an eurem Sportangebot teilzunehmen? Wenn nicht, meldet euch bitte im Büro, ansonsten gehen wir von eurem Einverständnis aus.
Achtung!!
Diese Regelungen gelten solange, bis die am morgigen Dienstag (10.8.) tagende Bund-Länder-Konferenz etwaige neue Regelungen in Kraft setzt. Wir melden uns entsprechend bei euch.
Danke für eure großartige Zusammenarbeit in dieser schwierigen Pandemiezeit!
Sportliche Grüße und bleibt gesund!
Maja, Margret und Jörg